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Ausschreibung: Oppenheim-Preis 2008 der Deutschen Dystonie Gesellschaft

Die Deutsche Dystonie-Gesellschaft (DDG) schreibt alle zwei Jahre den mit 5.000 Euro dotierten Oppenheim-Preis aus. Der Preis dient der Förderung der klinischen Forschung wie auch der Grundlagenforschung im Gebiet der dystonen Erkrankungen. Mit ihm sollen vor allem jüngere Forscher unter 40 Jahren aus dem deutschsprachigen Bereich für Arbeiten zur Ätiologie, Pathogenese, Diagnostik und Therapie der Dystonien und zur psychosozialen Situation von Dystonie-Betroffenen ausgezeichnet werden.

Es werden nur Arbeiten (Originalartikel, Promotionen, Habilitationsarbeiten) berücksichtig, die innerhalb der letzten beiden Jahre veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen wurden. Kandidaten können sich selbst für den Preis bewerben, daneben sind auch Fremdnennungen möglich. Eine bereits früher oder gleichzeitig an anderer Stelle eingereichte Arbeit darf nicht mehr für den Oppenheim-Preises vorgelegt werden.

Die Begutachtung der eingereichten Anträge erfolgt durch drei Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates der DDG. Die abschließende Entscheidung über die Preisverleihung trifft der Vorstand der DDG auf der Basis der Gutachtervorschläge.

Die Preisverleihung erfolgt in der Regel auf der jeweiligen Jahrestagung der DDG. Bewerbungen richten Sie bitte in 3-facher Ausfertigung bis zum 31. Januar 2008 an die Deutsche Dystonie Gesellschaft.

Deutsche Dystonie Gesellschaft e.V.
Theodorstraße 41 P
22761 Hamburg
Tel.: 0 40/87 56 02
Fax: 0 40/87 08 28 04
E-Mail: info@dystonie.de
Internet: http://www.dystonie.de


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